Österreich hat sich einerseits an gewisse rechtliche Vorgaben zu halten. Andererseits ist der Bezirk Bruck/L mit nicht einmal 10 % an Asylwerbern weit von einer Quote entfernt.
Die Gemeinden im Bezirk sind bemüht, Asylwerber unterzubringen. Dort wo aber die Gemeinde über keine eigenen freien Quartiere verfügt, ist man auf die Unterbringung von Privatpersonen angewiesen, wo Asylwerber bis zum Abschluss des Asylverfahrens bleiben können.
An dieser Stelle unterscheidet BR Schödinger nochmals klar zwischen Asylwerber, deren Asylstatus in einem 3-6 monatigen Verfahren, geklärt werden muss und Asylanten, die als Kriegsflüchtlinge nach Abschluss des Verfahrens als Asylant anerkannt werden.
Die Bezirkshauptmannschaft hat im Juni im Rahmen einer Bürgermeister-Konferenz erste Gespräche mit den Gemeinden geführt.
Zuständig für die Einquartierung von Asylwerbern sind gewisse Trägerorganisationen, die in der Folge auch als Mieter auftreten (ein Quartier wird daher nicht von einem Asylanten angemietet).
Auch gegen leerstehende Kasernen sollte man lt. Bundesrat Schödinger nicht opponieren. Schödinger verwehrt sich gegen diese reine Populismus-Schiene wider besseren Willens wenn er die in den Medien wiedergegebenen Äußerungen von FP-Bundesrat Werner Herbert betrachtet.
Zu den immer wieder geforderten Grenzkontrollen führt Schödinger aus, daß wir mit den Nachbarländern über eine sehr gute Zusammenarbeit verfügen. „Wenn wir Grenzkontrollen jetzt einseitig einführen würden, dann können wir auch keine so gute Kooperation mit den Nachbarländern erwarten und das ist sicher nicht zielführend“, meint Bundesrat Gerhard Schödinger.
„Derzeit nimmt die Slowakei von sich aus 500 Flüchtlinge auf und wir sollten eher enger künftig kooperieren“, so der Bundesrat, dem daran viel liegt, die Flüchtlingsfrage auf vernünftiger Schiene zu lösen. Er glaubt sehr wohl, daß die breite Bevölkerung auch zur Hilfestellung bereit ist. Dennoch muss klar und deutlich gesagt werden, daß das Asylproblem auf europäischer Ebene gelöst werden muss und es nicht sein kann, daß 10 von den insgesamt 28 EU-Mitgliedsländern alleine diese Last tragen.




