In ganz Niederösterreich gelten die allgemeinen bundesweiten Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19. In Bezirken und Statutarstädten, in denen das Ansteckungsrisiko durch die Corona-Kommission als hoch (ORANGE) bewertet wird, gelten folgende ergänzende Regelungen, die durch die Bezirksverwaltungsbehörde verordnet werden:
Sportveranstaltungen
- Sportveranstaltungen dürfen bei der Ampelfarbe Orange nur noch ohne Publikum stattfinden.
- Ausgenommen sind Familienmitglieder (wie z.B.: die Eltern) und die Bundesliga.
Veranstaltungen
- Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen dürfen bei der Ampelfarbe Orange indoor nur noch mit 250 Plätzen stattfinden.
- Outdoor sind noch 1.000 Plätze erlaubt.
- Ohne zugewiesene Sitzplätze gelten weiterhin die Vorgaben der Bundesregierung: 10 Personen indoor und 100 Personen im Freien.
Gastronomie
- Bei der Ampelfarbe Orange gilt eine Registrierungspflicht (Gästeliste) für die Gastronomie.
- Die Sperrstunde bleibt bei 01:00 Uhr.
Kindergarten
- Bei der Ampelfarbe Orange gelten erhöhte Sicherheitsvorkehrungen in Kindergärten - Eltern sollen dann die Einrichtung nicht mehr betreten.
Die Ampelfarben werden in NÖ immer am Freitag festgelegt, die Maßnahmen gelten dann jeweils ab dem darauffolgenden Montag!
Für uns alle muss klar sein: Gesundheit und Sicherheit der Menschen stehen an erster Stelle. Wir müssen weiter aufpassen, mit Hausverstand und Eigenverantwortung vorgehen. Das Land NÖ appelliert an die Verantwortung der Menschen, die Maßnahmen weiter einzuhalten.