HASLAU-MARIA ELLEND: Fahrbahnsanierung der B 9 und Landesstraße

Landtagsabgeordneter Gerhard Schödinger nahm heute in Vertretung von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner den Baubeginn für die beiden Bauvorhaben vor.

B 9 Fahrbahnerneuerung Rollfähre Haslau bis Kreuzung L 166 Auf Grund des Alters der Straßenkonstruktion und den vorhandenen Fahrbahnschäden entspricht
die Fahrbahn der Landesstraße B 9 zwischen der Zufahrtsstraße zur ehemaligen Rollfähre östlich von Haslau bis zur Kreuzung der B9 mit der L166 (Göttlesbrunner Straße) nicht mehr den heutigen modernen Verkehrserfordernissen, weshalb sich der NÖ Straßendienst dazu entschlossen hat, diesen rund 3,5 km langen Abschnitt zu sanieren. Ausführung: Auf einer Sanierungsfläche von rund 31.500 m² wird der schadhafte Fahrbahnbelag der Landesstraße B 9 abgefräst. Die verbleibenden rund 14 cm werden mit der darunterliegenden ungebundenen oberen Tragschicht in einer Stärke von 30 cm zu einer zementstabilisierten Tragschicht durchgefräst und verdichtet. Auf diese neue stabilisierte Tragschicht erfolgt der Einbau einer 12 cm starke Binderschicht und eine 4 cm starke Deckschichte. Die bestehende Fahrbahnbreite von rd. 8,00 m wird beibehalten. Im Bereich der Ortsdurchfahrt Maria Ellend wird die Fahrbahn in einer Stärke von 22 cm abgefräst und eine 9 cm starke Tragschicht, eine 9 cm starke Binderschicht sowie eine 4 cm starke Deckschicht wird eingebaut.
Die Arbeiten für die Fahrbahnerneuerung werden von der ARGE „ARGE B9 Rollfähre Haslau– Einmündung L166“ (Leyrer+Graf GmbH – Swietelsky GmbH) durchgeführt.
Abschließend wird durch die Straßenmeisterei Bruck an der Leitha das Bankett dem Neubestand wieder angepasst und die Bodenmarkierung aufgebracht. Die Gesamtbaukosten für die Fahrbahnerneuerung belaufen sich auf rund € 1,7 Mio. welche zur Gänze vom Land NÖ getragen werden. Verkehrsbehinderungen ab 2. Mai: In der Zeit vom 02.05.2018 bis 15.06.2018 werden die Bauarbeiten für diesen Sanierungsabschnitt durchgeführt.
Auf Grund der Arbeiten ist es erforderlich, die B 9 im Baustellenbereich für den Durchzugsverkehr für die Dauer der Bauarbeiten zu sperren. Die großräumige Umleitungsstrecke in beiden Fahrtrichtungen wird über die Landesstraßen B 211, B 10 und B 60 geführt. In Fahrtrichtung Wien ist die Zufahrt auf der B 9 bis Regelsbrunn bzw. in Fahrtrichtung Bratislava bis zur Kreuzung mit der L 166 ungehindert möglich.
Von einer Umleitungsführung über die L 164 (Scharndorf, Höflein) bzw. über die L 166 (Göttlesbrunn, Arbesthal) wird auf Grund des geringeren Fahrbahnquerschnittes aus sicherheitstechnischen Gründen Abstand genommen. Bei Problemen auf der großräumigen Umleitungsroute (B 211, B 10, B 60) steht diese Möglichkeit als Ausweichstrecke aber zur Verfügung. Umlegung der Landesstraße L 2043 Maria Ellend Im Jahr 2017 wurde durch die Gemeinde Haslau – Maria Ellend ein Kreisverkehr als Anbindung eines Wohn- und Gewerbegebietes am südwestlichen Ortsrand von Maria Ellend errichtet.
Nach der Errichtung dieses Kreisverkehres ist im heurigen Jahr die Anbindung der
L 2043 an diesen Kreisverkehr vorgesehen.
Da die derzeitige Anbindung der L 2043 an die B 9 den sicherheitstechnischen Anforderungen nicht mehr entspricht, hat sich der NÖ Straßendienst dazu entschlossen, diesen Mangel durch eine Verlegung auf eine Länge von rund 190 m mit Anbindung an den neu errichteten Kreisverkehr zu beseitigen. Ausführung: Nach Herstellung der erforderlichen Dammschüttungen und den erforderlichen Leitungsverlegungen im Bereich des Straßendammes wird eine 30 cm starken ungebundene untere Tragschicht und eine 20 cm starke ungebundene obere Tragschicht eingebaut. Darauf wird dann eine 12 cm starke bituminöse Tragschicht und eine 4 cm starke Belagsschicht aufgebracht. Die Fahrbahnbreite wird entsprechend den Verkehrserfordernissen durchgehend 6,0 m betragen.
Die Arbeiten für die Straßenneuherstellung werden von der Straßenmeisterei Bruck/Leitha und Heranziehung lokaler Firmen durchgeführt.
Nach Inbetriebnahme der Neubaustrecke wird die derzeitige Anbindung der L 2043 an die B 9 rückgebaut.
Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf rund € 130.000.- welche zur Gänze vom Land NÖ getragen werden.