„Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern klafft in Österreich nach wie vor weit auseinander - sogar noch deutlicher als im europäischen Durchschnitt. Wir müssen die strukturellen Probleme in den Gehaltsystemen, die eine dauerhafte Benachteiligung der Frauen zur Folge haben, endlich beseitigen", so Sandra Kern, "ein Ansatzpunkt dabei ist die volle Anrechnung der Karenzzeiten bei den Gehaltserhöhungen." Viele Kollektivverträge enthalten automatische Gehaltsanpassungen. Dadurch bekommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer regelmäßig eine Gehaltserhöhung. "Die bisherige Regelung ist nicht fair! Vor allem gegenüber Frauen, denn sie sind es, die die Karenz überwiegend in Anspruch nehmen. Durch die Nichtanrechnung werden Frauen oft ihr ganzes Berufsleben gehaltsmäßig im Vergleich zu Männern schlechter gestellt", betont Sandra Kern. Dies hat wiederum auch Auswirkungen auf die Pensionshöhe. In manchen Kollektivverträgen wurde diese Ungerechtigkeit im Jahr 2011 – nicht zuletzt durch die langjährigen Forderungen des NÖAAB – beseitigt. „Ziel ist es, die Anrechnung von bis zu 24 Monaten im Gesetz zu verankern, wenn es über die Kollektivverträge nicht zu regeln ist", unterstreicht Kern. Die Bekämpfung von geschlechtsspezifischen Lohnungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt ist ein Gebot der Stunde. Im 21. Jahrhundert sollte dieses eigentlich nicht mehr von Nöten sein, dennoch muss auf Missstände aufmerksam gemacht werden, die immer noch nicht aus dem Weg geräumt wurden. Das Schließen der Gehaltsschere und damit der Pensionsschere ist wesentlich für eine funktionierende Gleichstellungspolitik. „Der NÖAAB ist schon immer für soziale Gerechtigkeit eingetreten und daher ist dieser Schritt aus meiner Sicht notwendigt,“ betont NÖAAB Landesgeschäftsführerin Sandra Kern abschließend.
NÖAAB Kern: Karenzzeiten sollen gleichwertig wie Arbeitszeiten sein
Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit dürfe nicht nur ein Slogan bleiben, hier müssen endlich wirksame Maßnahmen ergriffen werden, so NÖAAB Landesgeschäftsführerin Sandra Kern.
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