„Die Organisation der Pflege ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Mit dem zweiten Teil der Pflegereform ist der Bundesregierung ein großer Wurf gelungen. Wir gehen viele wichtige Schritte in Richtung Pflege der Zukunft. Diese Reform trägt auch die klare Handschrift des NÖAAB. Mein Dank gilt daher dem Chefverhandler der Volkspartei, ÖAAB-Bundesobmann Gust Wöginger, der unsere zentralen Forderungen erfolgreich durchgesetzt hat“, so Christiane Teschl-Hofmeister, Landesobfrau des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes (NÖAAB).
„Der zweite Teil der Pflegereform bringt viele weitere Verbesserungen im Bereich der Pflege und Betreuung. Die 18 Maßnahmen sorgen für bessere Rahmenbedingungen durch eine höhere Förderung für die 24-Stunden-Betreuung, mehr Kompetenzen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, eine Ausweitung des Angehörigenbonus und die Pflegegeld-Einstufung auch durch diplomierte Pflegekräfte. Die Bundesregierung stellt hierfür bis zum Ende der Legislaturperiode 120 Millionen Euro zur Verfügung. Davon profitiert auch der Bezirk Bruck. Denn auch bei uns wird der Bedarf an Pflege immer größer“, erklärt NÖAAB Bezirksobfrau Christine Besser.
„Eine wesentliche Maßnahme ist, dass die Teilbarkeit der 24-Stunden-Betreuung umgesetzt wird“, hebt Christiane Teschl-Hofmeister hervor. Selbstständige 24-Stunden-Betreuerinnen und Betreuer dürfen künftig bis zu drei Personen in einem privaten Haushalt betreuen, auch wenn sie nicht in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen. Die Teilbarkeit eröffnet neue Möglichkeiten der Betreuung im gemeinsamen Wohnen. „Damit setzt die Bundesregierung eine wichtige Forderung des NÖAAB um. Durch die Teilbarkeit der 24-Stunden-Betreuung wird eine Kostenersparnis ermöglicht und damit ein weiterer wichtiger Schritt der Pflege daheim vor stationär gesetzt. “, so Besser.
Die Maßnahmen im Überblick
24-Stunden-Betreuung:
Die Förderung wird erneut um 25 Prozent auf 800 Euro pro Monat erhöht. 24-Stunden-Betreuerinnen und Betreuer können mehrere Personen betreuen, auch wenn sie nicht miteinander verwandt sind. Zusätzliche Hausbesuche sorgen dafür, dass die Qualität der Betreuung sichergestellt ist.
Gesundheits- und Krankenpflegeberufe:
Diplomiertes Pflegepersonal erhält mehr Kompetenzen. Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse wird vereinfacht. Die Höherqualifizierung für Pflegefachassistentinnen und -assistenten und diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -krankenpfleger wird erleichtert.
Pflegende Angehörige:
Der Angehörigenbonus wird erweitert. Damit erhalten 22.500 Personen zusätzlich diesen Zuschuss von 750 Euro in diesem und 1500 Euro ab dem kommenden Jahr. Die Zahl der kostenlosen Angehörigengespräche wird auf 10 Einheiten pro Jahr verdoppelt. Für Eltern gibt es Rechtsanspruch auf Pflegekarenz während der Begleitung bei einer Reha ihrer Kinder.