"Im Sinne einer sozialen Gerechtigkeit und Fairness wird durch die Änderung der Verordnung eine Bestimmung geschaffen, die die Anrechnung des Pflegegeldes eines nahen Angehörigen in einer gemeinsamen Haushalts- oder Wohngemeinschaft bei der Hilfe suchenden Person im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung als Einkommen vermeidet", erklärt Schwarz. Man rechnet damit, dass rund 100 Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher von der Neuregelung betroffen sein werden. Die Mehrkosten für das Land Niederösterreich werden sich auf rund 500.000 Euro pro Jahr belaufen.
Pflegegeld zählt nicht mehr als Einkommen
"Mit der Änderung soll das Pflegegeld nicht mehr als Einkommen zählen und somit auch in Sachen Mindestsicherung keinen Einfluss nehmen", führt die Landesrätin zum Abschluss aus.