Vorkommnisse in AK: 9 Fragen an Präs. Wieser

In der Pressekonferenz am Dienstag, 26.02.2019, hat NÖAAB-Landesobmann Wolfgang Sobotka im Zusammenhang mit der Briefwahl, speziell zum Thema „Umleitung der Briefwahlkarten an die Firmenadresse“ und den damit verbundenen Beratungsgesprächen in den AK-Stellen für die betroffenen Unternehmen, Kritik geübt. Robert Huber aus Moosbrunn, Inhaber einer KFZ-Werkstatt, berichtete über seine Erfahrungen in der Arbeiterkammer und die plötzlich herrschenden bürokratischen Hürden, die die betroffenen Unternehmen jetzt auf sich nehmen müssten. Gleich nach der Pressekonferenz wandte sich Wolfgang Sobotka in einem Schreiben mit neun Fragen an den niederösterreichischen AK-Präsidenten Markus Wieser.

Wenn, wie bei den, in den westlichen Bundesländern, bereits abgehaltenen Wahlen nur noch wenig mehr als ein Drittel zur Wahl gegangen sind und in Niederösterreich die Wahlbeteiligung in den letzten drei Wahlen von 54,65 auf 40,91 Prozent gesunken ist, muss es unser aller Ziel sein, die Wahlbeteiligung zu erhöhen, durch gezielte Information aufmerksam zu machen und nicht durch Barrieren sie noch zu verringern. Aber nicht nur die Wahlbeteiligung macht uns Sorgen, auch die Transparenz der Wahlabläufe und die Vorkommnisse in der Arbeiterkammer im Vorfeld der Wahl sind bedauerlich und ärgerlich zugleich. Aufgrund der Causa „Umleitung der Briefwahlkarten an die Firmenadresse“ und der zusätzlichen bürokratischen Hürden, die jetzt den Unternehmen, die sich dazu angemeldet haben, aufgelastet werden, NÖAAB-Landesobmann Wolfgang Sobotka neun Fragen an AK-Präsident Markus Wieser gerichtet: 1.    Wo, wann und durch wen ist beschlossen worden, dass man als Unternehmen zusätzlich eine Ansprechperson bei der AK angeben muss, wenn man die Wahlkarten-Umleitung in Anspruch nimmt?2.    Warum sind gewisse Unternehmen nicht angeschrieben und zu einem Beratungsgespräch eingeladen worden?3.    Wo, wann und durch wen ist beschlossen worden, dass diese Ansprechperson ein Beratungsgespräch in der AK absolvieren muss?4.    Wann, wie und durch wen sind die AK-Bezirksstellen informiert worden, was das Beratungsgespräch beinhalten soll?5.    Wo, wann und durch wen ist beschlossen worden, wer das Recht hat, dieses Beratungsgespräch durchzuführen?6.    Nach dem Beratungsgespräch: Wer ist wann für die endgültige Entscheidung verantwortlich, inwieweit das Unternehmen für die Umleitung der Wahlkarten geeignet ist oder nicht?7.    Wo, wann und durch wen sind die AK-Fraktionen über diese zusätzlichen Beschlüsse informiert worden?8.    Wie kann es sein, dass bei einer Sitzung der Zweigwahlkommission in Mistelbach am Donnerstag, 21.02.2019 mitgeteilt wurde, dass die Briefwahlkarten unterschrieben werden müssen?9.    Wie kann es sein, dass Mitglieder zur Sitzung der Zweigwahlkommission am 25.02.2019 in Gmünd erst am 21.02.2019 eingeladen wurden?NÖAAB-Landesobmann Wolfgang Sobotka: "Wir wünschen uns eine transparente Vorgehensweise, auch wie Entscheidungen getroffen werden! Gerade die SPÖ redet immer wieder davon, dass demokratische Grundrechte in Gefahr seien. Durch solche Barrieren wird der Zugang zum Wahlrecht erschwert. Wir brauchen mehr transparente Information, weniger Barrieren und mehr Miteinander in der Arbeiterkammer! Ich fordere AK-Präsident Wieser auf, diese Wahl-Hürden abzustellen und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Unternehmen die Einverständniserklärung zur Adressumleitung abgegeben haben, die Wahlkarten an die Firmenadresse zuzustellen!"