Arbeitszeitflexibilisierung - Gleicher Schutz. Mehr Freiheit

Ein Modell, das die Handschrift des NÖAAB trägt!

GRUNDSÄTZE

  • Das Arbeitszeit-Gesetz soll nur einen groben Rahmen bilden, der möglichst viele Freiheiten in der Arbeitszeitgestaltung ermöglicht.
  • Die Entlohnungsfragen (Überstundenzuschläge) sollen weiterhin in den Kollektivverträgen geregelt werden.
  • Freiheiten in der Arbeitszeitgestaltung sind keine Einbahnstraße – ein Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Betrieb und Betriebsrat) ist erforderlich.

Gespräche mit Arbeitnehmern zeigen ihre Anliegen:

  • möglichst freie Zeiteinteilung der Arbeitszeit
  • längere Freizeitblocks durch einige Tage Mehrarbeit

Unser Zugang ist ein Arbeitszeitrecht, das Arbeitnehmern

  • den Schutz gibt, den sie brauchen
  • und die Freiheiten gibt, die sie wollen
  • ein Maximum an Freiheiten und ein Minimum an Regulierung

Beispiel:

  •          wenn von Arbeitnehmer gewollt: Längerer Freizeitblock
  •          Mehr Freizeit statt Fahrzeit!

 

ARBEITSZEIT – NEUREGELUNGEN IM ARBEITSZEITGESETZ

  • Der generelle 8-Stunden Tag bleibt nach wie vor bestehen.
  • Darüber hinaus wird es in Zukunft möglich sein, freiwillig länger – nämlich bis zu zwölf Stunden pro Tag arbeiten zu können.
  • Die Betonung liegt dabei auf Kann und nicht auf Muss! Die Freiwilligkeit ist dabei wesentlich! Durch diese Möglichkeit kann man Tage- oder Wochenweise länger arbeiten, dafür hat man auch Tage- und Wochenweise länger frei.
  • Dadurch wird etwa die 4-Tage-Woche einfacher möglich.
  • Im Detail heißt das: Man kann bis zu 12 Stunden pro Tag arbeiten und bis zu 60 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Für die geleistete Mehrarbeit wird es entweder mehr Geld oder mehr Freizeit für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geben!
  • Sowohl die Freiwilligkeit als auch die Abgeltung der Überstunden sind wesentliche Eckpunkte der Arbeitszeitflexibilisierung und hier wird diesbezüglich eine Klarstellung im Gesetzestext erfolgen.